Nutzungsbedingungen „Soziales Netzwerk“

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§ 1 Allgemeine Regelungen

(1) Prof. Dr. Axel Gruner (nachfolgend „Plattformbetreiber“), bietet natürlichen Personen (nachfolgend „Nutzer“) im Rahmen eines Dienstvertrages die Möglichkeit, das soziale Netzwerk beyondcamping.net (nachfolgend: „Soziales Netzwerk“) gemäß den Vorgaben dieser Nutzungsbedingungen dauerhaft zu nutzen.

(2) Diese Nutzungsbedingungen enthalten abschließend die zwischen Plattformbetreiber und dem Nutzer geltenden Bedingungen, für die von Plattformbetreiber im Rahmen dieses Dienstvertrages angebotenen Leistungen. Von diesen Nutzungsbedingungen abweichende Regelungen gelten nur dann, wenn diese vom Plattformbetreiber schriftlich bestätigt werden. Mit der Zulassung gem. § 3 erkennt der Nutzer diese Nutzungsbedingungen als maßgeblich an.

(3) Änderungen dieser Nutzungsbedingungen werden dem Nutzer vom Plattformbetreiber schriftlich, per E-Mail oder Newsletter mitgeteilt. Widerspricht der Nutzer solchen Änderungen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als vereinbart. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Nutzer im Falle der Änderung der Nutzungsbedingungen gesondert hingewiesen. 

§ 2 Leistungen des Plattformbetreibers

(1) Das Soziale Netzwerk ist eine Plattform für natürliche Personen, welche die Möglichkeit bietet, sich mit anderen Menschen zu vernetzen. Das Soziale Netzwerk verfügt über kein integriertes, automatisiertes Nachrichtensystem. Vielmehr werden zum Zwecke der Kommunikation zwischen den Nutzern die angegebenen E-Mail-Adressen verwendet. Die Registrierung zum Sozialen Netzwerk erfolgt kostenlos.

(2) Die Leistungen des Plattformbetreibers bestehen u. a. in: (a) Bereithaltung der Nutzungsmöglichkeiten des Sozialen Netzwerkes nach Zulassung des Nutzers gem. § 3. (b) Ermöglichung der Präsentation zu den persönlichen Informationen der Nutzer und seines Fahrzeugs.

(3) Der Plattformbetreiber schuldet im Jahresmittel eine Verfügbarkeit des Sozialen Netzwerks für die vereinbarten Leistungen von 98,5 %. Dies schließt nicht erforderliche Wartungsarbeiten ein.

§ 3 Zulassung und Zugang zum Sozialen Netzwerk

(1) Voraussetzung für die Nutzung des Sozialen Netzwerkes ist die Zulassung durch den Plattformbetreiber. Das Soziale Netzwerk steht nur natürlichen Personen zur Verfügung. Kaufleute im Sinne des HGB und juristische Personen des öffentlichen Rechts sind nicht zugelassen. Ein Anspruch auf Zulassung oder Nutzung des Sozialen Netzwerks besteht nicht.

(2) Der Nutzer hat im Zulassungsantrag seine persönlichen Daten zu benennen. Die Annahme des Zulassungsantrags erfolgt durch Zulassungsbestätigung per E-Mail. Durch die Zulassung kommt ein unentgeltlicher Dienstvertrag auf unbestimmte Zeit zwischen dem Plattformbetreiber und dem jeweiligen Nutzer nach diesen Nutzungsbedingungen zustande.

(3) Der Nutzer steht dafür ein, dass die von ihm, insbesondere im Rahmen seines Antrages auf Zulassung gem. Abs. 2 gegenüber dem Plattformbetreiber und anderen Nutzern gemachten Angaben wahr und vollständig sind.

(4) Der Plattformbetreiber ist berechtigt, einem Nutzer die Zulassung zu entziehen oder den Zugang zum Sozialen Netzwerk zu sperren, falls ein hinreichender Verdacht besteht, dass er gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen hat. Der Nutzer kann diese Maßnahmen abwenden, wenn er den Verdacht durch Vorlage geeigneter Nachweise auf eigene Kosten ausräumt.

(5) Alle Logins sind individualisiert und dürfen nur vom jeweils berechtigten Nutzer verwendet werden. Der Nutzer ist verpflichtet, Login und Passwort geheim zu halten und vor dem unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen. Bei Verdacht des Missbrauchs durch einen Dritten wird der Nutzer den Plattformbetreiber hierüber unverzüglich informieren. Sobald der Plattformbetreiber von der unberechtigten Nutzung Kenntnis erlangt, wird der Plattformbetreiber den Zugang des unberechtigten Nutzers sperren. Der Plattformbetreiber behält sich das Recht vor, Login und Passwort eines Nutzers zu ändern; in einem solchen Fall wird der Plattformbetreiber den Nutzer hierüber unverzüglich informieren. 

§ 4 Abwicklung der auf dem Sozialen Netzwerk geschlossenen Verträge

(1) Die Abwicklung von über das Soziale Netzwerk geschlossenen Verträgen ist alleinige Angelegenheit der jeweiligen Nutzer. Der Plattformbetreiber übernimmt für die über das Soziale Netzwerk geschlossenen Verträge weder eine Garantie für die Erfüllung der zwischen den Nutzern geschlossenen Verträge noch eine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel der gehandelten Güter und Dienstleistungen. Der Plattformbetreiber trifft keinerlei Pflicht, für die Erfüllung der zwischen den Nutzern zustande gekommenen Verträge zu sorgen.

(2) Der Plattformbetreiber kann keine Gewähr für die wahre Identität und die Verfügungsbefugnis der Nutzer übernehmen. Bei Zweifeln sind beide Vertragspartner gehalten, sich in geeigneter Weise über die wahre Identität sowie die Verfügungsbefugnis des anderen Vertragspartners zu informieren.

§ 5 Haftung des Plattformbetreibers

(1) Der Plattformbetreiber haftet für Schäden, die aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit entstehen, Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt, für leichte Fahrlässigkeit jedoch nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Die Haftung bei Verletzung einer solchen vertragswesentlichen Pflicht ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen der Plattformbetreiber bei Vertragsabschluss aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste.

(2) Für von dem Plattformbetreiber nicht verschuldete Störungen innerhalb des Leitungsnetzes übernimmt der Plattformbetreiber keine Haftung.

(3) Für den Verlust von Daten haftet der Plattformbetreiber nach Maßgabe der vorstehenden Absätze nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Nutzers nicht vermeidbar gewesen wäre.

(4) Die Haftung erstreckt sich nicht auf Beeinträchtigungen des vertragsgemäßen Gebrauchs der von dem Plattformbetreiber auf dem Sozialen Netzwerk erbrachten Leistungen, die durch eine unsachgemäße oder fehlerhafte Inanspruchnahme durch den Nutzer verursacht worden sind.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Plattformbetreibers.

(6) Soweit über das Soziale Netzwerk eine Möglichkeit der Weiterleitung auf Datenbanken, Websites, Dienste etc. Dritter, z. B. durch die Einstellung von Links oder Hyperlinks gegeben ist, haftet der Plattformbetreiber weder für Zugänglichkeit, Bestand oder Sicherheit dieser Datenbanken oder Dienste, noch für den Inhalt derselben. Insbesondere haftet der Plattformbetreiber nicht für deren Rechtmäßigkeit, inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität etc. 

§ 6 Fremde Inhalte

(1) Den Nutzern ist es untersagt, Inhalte (z. B. durch Links oder Frames) auf dem Sozialen Netzwerk einzustellen, die gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen oder gegen die guten Sitten verstoßen. Ferner ist es ihnen untersagt, Inhalte einzustellen, die Rechte, insbesondere Urheber- oder Markenrechte Dritter verletzen.

(2) Der Plattformbetreiber macht sich fremde Inhalte unter keinen Umständen zu Eigen.

(3) Der Plattformbetreiber behält sich vor, fremde Inhalte zu sperren, wenn diese nach den geltenden Gesetzen strafbar sind oder erkennbar zur Vorbereitung strafbarer Handlungen dienen.

(4) Der Nutzer wird den Plattformbetreiber von sämtlichen Ansprüchen freistellen, die Dritte gegen den Plattformbetreiber wegen der Verletzung ihrer Rechte oder

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